Dobermann - Sport und Zucht -

Die Körordnung

Zweck der Körung
Feststellung der besonders zur Zucht zu empfehlenden und geeigneten Hunde. Förderung einer einheitlichen Zuchtrichtung und Hebung der Gebrauchshundezucht.

Voraussetzung für eine Ankörung


Organisation der Körung
Die Körungen werden jeweils als Zentralkörungen vom DV e.V. durchgeführt. Sie werden vom Hauptverein einer Landesgruppe übertragen. Wirtschaftlicher Veranstalter ist der Hauptverein.
Bewerbungen für die Durchführung der Körung sind von den Landesgruppen an die Hauptgeschäftsstellezu richten. Nach Weiterleitung an die Körkommission wird von dieser Ort und Termin bestimmt. Der Körort und Körtag (ggf. 2 Körtage) sowie der Meldeschluß werden im UD veröffentlicht. Gleichzeitig wird Name und Anschrift des Körleiters bekanntgegeben. Die Anmeldung zur Körung erfolgt bei dem Körleiter. Die Anmeldung muß spätestens 3 Wochen vor dem Körtermin bei dem Körleiter vorliegen. Mit Anmeldung wird die Körgebühr fällig.
Die Körung wird nur durchgeführt, wenn mindestens 15 Meldungen bei Meldeschluß vorliegen. Höchstzahl der Zulassungen je Körtag 30 Hunde.
Der Körleiter ist für den ungestörten Ablauf der Körung verantwortlich. Er hat die Einhaltung der Zulassungsbestimmungen zu prüfen und ist für den organisatorischen Ablauf, die Platzanlage einschließlich Unterbringung der Hunde sowie die Bereitstellung der Hilfsmittel verantwortlich. Bei der Platzanlage muß es sich um ein entsprechend großes eingezäuntes Gelände handeln, mit entsprechenden Unterbringungsmöglichkeiten bei schlechter Witterung. Ein Probehund muß zur Verfügung stehen.
Dauer der Ankörung: Die erstmalige Ankörung gilt bei Rüden zwei Jahre, Hündinnen können nach zwei Jahre, müssen aber nach 3 Jahren wieder vorgeführt werden. Wird der Termin zur Wiederankörung versäumt, so ist damit automatisch die Abkörung verbunden.
Die Wiederankörung erfolgt auf die Dauer des zuchtverwendungsfähigen Alters.
Dobermänner, die wegen einer schweren Erkrankung oder Verletzung nicht zur Wiederankörung vorgeführt werden können, müssen im folgenden Jahr an der Körung teilnehmen. Der Körkommission ist über die Erkrankung eine tierärztliche Bescheinigung vorzulegen. Sie kann ggf. das Gutachten einer Tierklinik anfordern. Alle Rechte, die sich aus der Ankörung ergeben, ruhen für die Differenzzeit.
Hunde, die die Erstankörung nicht bestehen, können frühestens nach sechs Monaten wieder vorgeführt werden. Eine nochmalige Wiederholung ist nicht möglich. Ebenso ist eine Wiederholung bei der Ankörung auf Dauer des zuchtverwendungsfähigen Alters nicht möglich.
Die Mitglieder der Körkommission werden von der Richtervereinigung ernannt.
Die Körung wird von der Körkommission vorgenommen. Die Kommission besteht aus zwei Zuchtrichtern und einem Leistungsrichter. Die Körkommission kann auch in Ausnahmefällen in der Besetzung mit einem Zuchtrichter (Körmeister) und einem Leistungsrichter (Körrichter) tätig werden. Verantwortlich für die Körung ist der Körmeister. Die Körkommission bestimmt den Helfer für den Schutzdienst.
Richtlinien für die Durchführung:
Zu Beginnn der Körung meldet sich der Hundeführer mit seinem Hund bei dem Körmeister. Der Prüfungsleiter bestätigt, daß er auf Grund der vorgelegten Unterlagen die Identität und die Voraussetzung der Zulassung zur Körung überprüft hat. Sodann wird mit der Wesensüberprüfung begonnen.
Die Prüfung wird von dem Körmeister oder einer Hilfsperson auf verschiedene Arten vorgenommen. Hinweise hierfür geben die Ausführungsbestimmungen der ZTP. Die Hunde sind keinesfalls in eine Reizlage zu bringen. Hunde, die hier Wesensmängel zeigen, scheiden bereits hier von der Körung aus.
Anschließend findet eine Gesamtbeurteilung des Hundes gemäß dem Körschein statt. Er muß sich hierbei von fremder Hand abfühlen und messen lassen. Hunde, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, sind zurückzustellen bzw. ganz zurückzuweisen (bei Zweitkörung wegen Zurückstellung oder Ankörung auf Dauer).
Im Anschluß an die Gesamtbeurteilung findet die Schußüberprüfung statt. Im Abstand von 15 - 20 m werden beim Führen des Hundes und beim Ablegen je 1 Schuß abgegeben (6 - 9 mm Schreckschuß). Schußscheue Hunde scheiden ebenfalls von der Körung aus.

Überfall und Mutprobe
Im Teil 1 begibt sich der Helfer unbeobachtet vom Hund, in das angewiesene Versteck. Auf Anweisung des Körmeisters geht der Hundeführer mit seinem angeleinten Hund etwa 20 Schritte in Richtung des Verstecks, leint aus der Bewegung seinen Hund ab und legt den Rest der Strecke bis zum Versteck - etwa 30 - 40 Schritte - mit dem frei bei Fuß folgendem Hund zurück. Auf Sichtzeichen des Leistungsrichters tritt der Helfer aus seinem Versteck und greift den Hundeführer von vorne lautlos an. Der Hund hat sofort und ohne zu zögern den Helfer anzugreifen und fest zu fassen. Hierauf erhält der Hund zwei Schläge auf nicht empfindliche Körperteile. Erst auf Anweisung des Leistungsrichters stellt der Helfer den Kampf ein. Der Hund hat auf das Hörzeichen ,,aus" abzulassen.

Im Teil 2 geht der Hundeführer mit seinem Hund in Lauerstellung. In mindestens 100 Schritten Entfernung flüchtet der Helfer unter Drohungen. Der Hundeführer ruft den Helfer an und schickt dann den Hund nach. Ist der Hund auf etwa 20 Schritte heran, macht der Helfer auf Zuruf des Leistungsrichters kehrt und greift den Hund unter starken akustischen und körperlichen Drohgebärden an. Der Hund hat den auf ihn Eindringenden durch sofortiges festes Zufassen festzuhalten. Erst auf Anweisung des Körmeisters oder Leistungsrichters wird der Kampf eingestellt. Auf das Hörzeichen ,,aus" hat der Hund abzulassen und muß bei dem Helfer bleiben. Erst auf Anweisung des Körmeisters bzw. Leistungsrichters begibt sich der Hundeführer zu seinem Hund. Nur der hart zufassende Hund darf angekört werden.

Einteilung in Körklasse

Die Einteilung erfolgt in Körklasse:
IA      IB      IIA     IIB
In Körklasse I eingestufte Hunde werden zur Zucht empfohlen.
Sie stehen gebäude- und wesensmäßig weit über dem Durchschnitt der Rasse. In der Praxis bedeutet das, daß in Körklasse I nur Hunde mit dem Formwert vorzüglich eingestuft werden können. Die Unterteilung nach A und B richtet sich nach dem Gesamtergebnis der wesensmäßigen Beurteilung innerhalb der Körklasse.
In Körklasse II eingestufte Hunde sind zur Zucht geeignet. In dieser Klasse werden allgemein Hunde mit dem Formwert sehr gut eingestuft. Die Unterteilung A und B erfolgt analog Körklasse I. Die Entscheidung der Körkommission ist endgültig. Ein Einspruch dagegen ist nicht zulässig.

Abkörung
Angekörte Hunde, bei denen sich in der Nachzucht in größerer Anzahl erbbedenkliche Fehler zeigen, können vom Zuchtausschuß abgekört werden. Das gleiche gilt, wenn sich nachträglich Zucht- und Gebrauchsfehler herausstellen, die bei der Anmeldung zur Körung nicht bekannt waren (siehe Voraussetzung für die Ankörung).
Auf Ankörung oder Abkörung eines Hundes besteht keinerlei Anspruch der Beteiligten oder Interessenten. Jeglicher Schadensersatzanspruch der Beteiligten oder Interessenten aus einer An- oder Abkörungsentscheidung wird ausdrücklich ausgeschlossen.


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