Neue Beschlüsse und
Bestimmungen
der AZG aus der Sitzung vom
08.02.02
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Eintragung einer Prüfung
in Leistungsurkunden: Ab sofort haben die Leistungsrichter die abgelegten
Prüfungen wieder in alle VDH/FCI Leistungsurkunden, die zu Beginn
einer Prüfung dem Leistungsrichter vorgelegt werden, einzutragen.
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Legt ein Hundeführer eine
BHA-Prüfung ab, so ist diese von dem Leistungsrichter in die Agility-Leistungskarte
einzutragen. Gibt der AZG-Mitgliedsverband keine extra Leistungsurkunde
für Agility aus, so wird die BHA in die normale Leistungsurkunde eingetragen.
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Begleithundprüfung mit
Verhaltenstest und Sachkundenachweis für Neueinsteiger: Hier hat die
AZG keine einheitliche Regelung festgelegt. Im dhv gilt die Regelung, dass
alle Hundeführer, die erstmals eine BH/BHA-Prüfung ablegen, die
Sachkunde nachzuweisen, bzw. abzulegen haben.
Die in der BH-PO festgelegten
Fragen sind die offiziellen Schulungsfragen. Aus diesem Fragenkatalog werden
dann die 25 Prüfungsfragen zusammengestellt. Analphabeten, Behinderte,
Ausländer und evtl. Kinder und Jugendliche, die mit der schriftlichen
Beantwortung der Fragen überfordert sind, können vom Leistungsrichter
mündlich befragt werden. Dem Leistungsrichter obliegt es dann, die
Sachkunde zu bestätigen.
Ein Hundeführer, der
seine schriftliche Sachkunde absolviert und bestanden hat, aber bei der
praktischen Prüfung nicht besteht, braucht die schriftliche Sachkunde
nicht zu wiederholen. Der Leistungsrichter bestätigt die schriftliche
Sachkunde in der LU als "Sachkunde bestanden" und in der nächsten
Spalte der LU wird die BH/BHA als "nicht bestanden" eingetragen. Einige
AZG-Verbände geben für die bestandene Sachkunde gesonderte Bestätigungen
aus. Das Prüfen der Sachkunde bei Neueinsteigern ist ab Prüfungssaison
2002 erforderlich.
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Ablegen eines Hundes unter Ablenkung
wird in der BH/BHA/Vt analog der VPG gehandhabt; somit ist eine Teilbewertung
möglich.
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Allgemeine Chip-Pflicht: Sie
gilt dort, wo die LVHO sie vorschreibt. Sonst kann der Nachweis durch Tätowierung
oder Registrierung, bzw. durch Unterschrift des Prüfungsleiters und
Hundeführers über die Identität des Hundes erbracht werden.
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Die sog. Blindenhunden (Ersatzhunde,
die nicht an der Prüfung teilnehmen) müssen eine bestandene BH/BHA
nachweisen können und der Leistungsrichter hat eine Unbefangenheitsprüfung
durchzuführen.
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Lt. AZG heißt die Sch-H
ab sofort VPG = Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde; dies
gilt auch für den SV.
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Die AZG beschloss mehrheitlich,
den generellen Beschluss über das Verbot des Einsatzes von "E-Geräten"
auf Übungsplätzen der VDH-Mitgliedsverbände aufzuhenen.
Die Verbände haben sich dazu verpflichtet, die Kriterien des nachfolgenden
Textes als bindend einzuhalten.
"Es
besteht die ethische Verpflichtung, den Hund zu erziehen und auszubilden.
Die dabei verwendeten Methoden müssen die gesicherten Erkenntnisse
der Verhaltenswissenschaften, insbesondere der Kynologie berücksichtigen.
Zur Erreichung des Erziehungs-, Ausbildungs- oder Trainingseffektes ist
die gewaltfreie und für einen Hund positive Methode einzusetzen. Nicht
artgerechte Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingsmittel sind abzulehnen." |
Die Entscheidung der AZG
wird an den VDH-Vorstand weitergeleitet, der dann darüber zu entscheiden
hat.
Für dhv-Mitgliedsvereine
bleibt das Verbot solange bestehen, bis der VDH und der dhv-Mitgliederrat
eine Entscheidung getroffen haben. Diese wird dann umgehend veröffentlicht.
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Einführung einer Fährtenprüfung
1 - 3: Ab sofort können AZG-Mitgliedsvereine eine Fährtenprüfung
1 - 3 durchführen. Der Hundeführer kann seinen Hund nur in der
Fährte in der Stufe 1 - 3 führen. Die Bedingungen sind analog
derr VPG-Prüfung. Der Leistungsrichter trägt das Ergebnis in
dei Leistungsurkunde ein. Ebenfalls gibt es Punkte für diese Prüfung
für die dhv-Sportnadel analog der BH, jedoch nicht für das VDH-Hundeführersportabzeichen.
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Neufassung des nationalen Obedience-Reglements:
Die vorgelegte geänderte Fassung (Einarbeitung der Änderungen
in das Pilotprojekt) wurde von der AZG einstimmig beschlossen und wird
an den VDH-Vorstand weitergereicht. Der VDH-Vorstand wird sich allenfalls
damit beschäftigen, eine eigenständige Obedience-Kommission einzusetzen.
Der Entwurf der Obedience-Leistungsrichterordnung wurde an den VDH-Vorstand
weitergeleitet.
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Die Austragung der VDH-Qualifikation
IPO zur FCI-WM hat der DMC übernommen.
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Beginn und Ende der Prüfungssaison
2003:
Beginn: 14. Februar 2003
Ende: 12. Dezember 2003
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