Dobermann - Sport und Zucht -
Neue Beschlüsse und Bestimmungen
der AZG aus der Sitzung vom 08.02.02
  1. Eintragung einer Prüfung in Leistungsurkunden: Ab sofort haben die Leistungsrichter die abgelegten Prüfungen wieder in alle VDH/FCI Leistungsurkunden, die zu Beginn einer Prüfung dem Leistungsrichter vorgelegt werden, einzutragen.
  2. Legt ein Hundeführer eine BHA-Prüfung ab, so ist diese von dem Leistungsrichter in die Agility-Leistungskarte einzutragen. Gibt der AZG-Mitgliedsverband keine extra Leistungsurkunde für Agility aus, so wird die BHA in die normale Leistungsurkunde eingetragen.
  3. Begleithundprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundenachweis für Neueinsteiger: Hier hat die AZG keine einheitliche Regelung festgelegt. Im dhv gilt die Regelung, dass alle Hundeführer, die erstmals eine BH/BHA-Prüfung ablegen, die Sachkunde nachzuweisen, bzw. abzulegen haben.

  4. Die in der BH-PO festgelegten Fragen sind die offiziellen Schulungsfragen. Aus diesem Fragenkatalog werden dann die 25 Prüfungsfragen zusammengestellt. Analphabeten, Behinderte, Ausländer und evtl. Kinder und Jugendliche, die mit der schriftlichen Beantwortung der Fragen überfordert sind, können vom Leistungsrichter mündlich befragt werden. Dem Leistungsrichter obliegt es dann, die Sachkunde zu bestätigen.
    Ein Hundeführer, der seine schriftliche Sachkunde absolviert und bestanden hat, aber bei der praktischen Prüfung nicht besteht, braucht die schriftliche Sachkunde nicht zu wiederholen. Der Leistungsrichter bestätigt die schriftliche Sachkunde in der LU als "Sachkunde bestanden" und in der nächsten Spalte der LU wird die BH/BHA als "nicht bestanden" eingetragen. Einige AZG-Verbände geben für die bestandene Sachkunde gesonderte Bestätigungen aus. Das Prüfen der Sachkunde bei Neueinsteigern ist ab Prüfungssaison 2002 erforderlich.
  5. Ablegen eines Hundes unter Ablenkung wird in der BH/BHA/Vt analog der VPG gehandhabt; somit ist eine Teilbewertung möglich.
  6. Allgemeine Chip-Pflicht: Sie gilt dort, wo die LVHO sie vorschreibt. Sonst kann der Nachweis durch Tätowierung oder Registrierung, bzw. durch Unterschrift des Prüfungsleiters und Hundeführers über die Identität des Hundes erbracht werden.
  7. Die sog. Blindenhunden (Ersatzhunde, die nicht an der Prüfung teilnehmen) müssen eine bestandene BH/BHA nachweisen können und der Leistungsrichter hat eine Unbefangenheitsprüfung durchzuführen.
  8. Lt. AZG heißt die Sch-H ab sofort VPG = Vielseitigkeitsprüfung für Gebrauchshunde; dies gilt auch für den SV.
  9. Die AZG beschloss mehrheitlich, den generellen Beschluss über das Verbot des Einsatzes von "E-Geräten" auf Übungsplätzen der VDH-Mitgliedsverbände aufzuhenen. Die Verbände haben sich dazu verpflichtet, die Kriterien des nachfolgenden Textes als bindend einzuhalten.
  10. "Es besteht die ethische Verpflichtung, den Hund zu erziehen und auszubilden. Die dabei verwendeten Methoden müssen die gesicherten Erkenntnisse der Verhaltenswissenschaften, insbesondere der Kynologie berücksichtigen. Zur Erreichung des Erziehungs-, Ausbildungs- oder Trainingseffektes ist die gewaltfreie und für einen Hund positive Methode einzusetzen. Nicht artgerechte Ausbildungs-, Erziehungs- und Trainingsmittel sind abzulehnen."

    Die Entscheidung der AZG wird an den VDH-Vorstand weitergeleitet, der dann darüber zu entscheiden hat.
    Für dhv-Mitgliedsvereine bleibt das Verbot solange bestehen, bis der VDH und der dhv-Mitgliederrat eine Entscheidung getroffen haben. Diese wird dann umgehend veröffentlicht.

  11. Einführung einer Fährtenprüfung 1 - 3: Ab sofort können AZG-Mitgliedsvereine eine Fährtenprüfung 1 - 3 durchführen. Der Hundeführer kann seinen Hund nur in der Fährte in der Stufe 1 - 3 führen. Die Bedingungen sind analog derr VPG-Prüfung. Der Leistungsrichter trägt das Ergebnis in dei Leistungsurkunde ein. Ebenfalls gibt es Punkte für diese Prüfung für die dhv-Sportnadel analog der BH, jedoch nicht für das VDH-Hundeführersportabzeichen.
  12. Neufassung des nationalen Obedience-Reglements: Die vorgelegte geänderte Fassung (Einarbeitung der Änderungen in das Pilotprojekt) wurde von der AZG einstimmig beschlossen und wird an den VDH-Vorstand weitergereicht. Der VDH-Vorstand wird sich allenfalls damit beschäftigen, eine eigenständige Obedience-Kommission einzusetzen. Der Entwurf der Obedience-Leistungsrichterordnung wurde an den VDH-Vorstand weitergeleitet.
  13. Die Austragung der VDH-Qualifikation IPO zur FCI-WM hat der DMC übernommen.
  14. Beginn und Ende der Prüfungssaison 2003:

  15. Beginn: 14. Februar 2003
    Ende: 12. Dezember 2003

|HOME | | ENGLISH | | ZWINGER | | DECKRÜDEN | |LINKS|